Stellenmeldepflicht ist in Kraft!

Die Stellenmeldepflicht, das Resultat der Masseneinwanderungsinitiative, ist ab 1. Juli 2018 in Kraft. Sie verpflichtet Arbeitgeber, offene Stellen in Berufsarten mit schweizweit mindestens 8 Prozent Arbeitslosigkeit der öffentlichen Arbeitsvermittlung zu melden.

Sie können unter dem „Check-Up“ Ihre Stellen auf die Meldepflicht selbst prüfen https://www.arbeit.swiss/secoalv/de/home/menue/unternehmen/stellenmeldepflicht/tool.html und dort gleich online 24/7 melden https://www.job-room.ch/#/companies/jobpublication.

Nachdem Sie Ihre Stelle gemeldet haben müssen Sie 5 Arbeitstage warten bis Sie jemanden andersweitig suchen oder anstellen.

Für weitere Fragen zu diesem Thema steht Ihnen International HR Services AG gerne zur Verfügung.

Von Dagmar Richardson
1. Juli 2018

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