DBA’s basieren meistens auf das OECD Musterabkommen

Die Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) zwischen OECD Ländern basieren auf das OECD-Musterabkommen.

Im Global Mobility Bereich sind die Artikel betreffend Anwendung der 183 Tage Regel (Art. 15), resp. Befreiung der Einkommensbesteuerung im Einsatzland, und betr. der Gründung einer Betriebstätte (Art. 5) am wichtigsten.

Bei Unklarheiten in einem anzuwendenden DBA ist es zu empfehlen immer auch das OECD-Musterabkommen zu konsultieren.

Beispiel: In den einzelnen Doppelbesteuerungsabkommen ist der Bezugszeitraum für die 183 Tage Regel unterschiedlich geregelt. In der Fassung des neuen OECD-Musterabkommens ist als Bezugszeitraum der 12-Monats-Zeitraum enthalten, in jenen der alten Fassungen das Kalender- oder Steuerjahr.

Gemäss OECD ist der ganze Bezugszeitraum eines Auslandeinsatzes zu betrachten und nicht nur während dem einzelnen Kalender- oder Steuerjahr.

Für weitere Fragen zu diesem Thema steht Ihnen International HR Services AG gerne zur Verfügung.

 

Von Dagmar Richardson
16. Juni 2019

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