Benötigtes Visum D trotz genehmigter Bewilligung

Einreise in die Schweiz bei erteilter Bewilligung für Bürger aus Drittstaaten, die Schengenvisum benötigen

Bürger aus Drittstaaten, die sich im oder ausserhalb des EU-Raumes befinden, benötigen ein für einen längerdauernden Aufenthalt sowie für die Aufnahme der Erwerbstätigkeit in der Schweiz ein Visum D (nationales Visum), s. https://www.sem.admin.ch/sem/de/home/publiservice/weisungen-kreisschreiben/visa/liste1_staatsangehoerigkeit.html . Die Einreise darf deshalb nur mit dem entsprechenden Visum erfolgen.

Ein Schengenvisum oder ein Aufenthaltstitel eines Schengen-Staates berechtigt betreffende Personen lediglich für die visumsfreie Einreise und für einen erwerbslosen Aufenthalt von max. 90 Tagen innerhalb von 6 Monaten.

Für weitere Fragen zu diesem Thema steht Ihnen International HR Services AG gerne zur Verfügung.

Von Dagmar Richardson
1. Mai 2017

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