IHRS Info COVID: Ausnahmevereinbarungen betr. Steuern

Mit Deutschland und Frankreich erfolgte ein Verlängerung betreffend Steuern.

Zusammenfassung Regelung für Ausländer im Homeoffice:

LANDSOZIALVERSICHERUNGENSTEUERN
DeutschlandBis 31.12.2021 wie vor COVID Bis 30.9.2021 wie vor COVID, wenn Vereinbarung bis dann gekündigt wird keine weitere Verlängerung möglich
Frankreich Bis 30.9.2021 wie vor COVIDBis 30.9.2021 wie vor COVID, Vereinbarung wurde bis Ende September verlängert
ÖsterreichBis 31.12.2021 wie vor COVIDHomeoffice Tage sind im Wohnsitzstaat zu versteuern, gemäss DBA
LiechtensteinBis 31.12.2021 wie vor COVIDBis 30.6.2021 wie vor COVID, über Verlängerung noch keine Infos vorhanden
ItalienBis 31.12.2021 wie vor COVIDBis 30.6.2021 wie vor COVID, über Verlängerung noch keine Infos vorhanden
EU/EFTA (Nicht Nachbarländer)Bis 30.6.2021 wie vor COVID,
Entscheid über Verlängerung Ende Juni
Homeoffice Tage sind im Wohnsitzstaat zu versteuern, gemäss DBA
Drittstaaten mit AbkommenBis 30.6.2021 wie vor COVID,
Entscheid über Verlängerung Ende Juni
Homeoffice Tage sind im Wohnsitzstaat zu versteuern, gemäss DBA

Für weitere Fragen zu diesem Thema steht Ihnen International HR Services AG gerne zur Verfügung. 

Von Dagmar Richardson
22. Juni 2021

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