Arbeitsbewilligungsantrag bei Homeoffice

Homeoffice hat Einzug genommen und die Anpassungen gewisser Verordnungen stehen an, dies auch im Ausländerbereich.

Es erreichen uns vermehrt Anfragen wo eine Arbeitswilligung bei einer 100% Homeoffice Tätigkeit einzuholen ist.

Drittstaatenbürger im Homeoffice Schweiz und Schweizer Arbeitsvertrag:

  • Wenn noch nicht in der Schweiz; Antrag am Sitz des Arbeitgebers (Kanton). Wenn der Arbeitgeber mehrere Sitze hat, im «*liberalsten» Kanton. Nach der Bewilligung der Arbeitsbewilligung reist der Mitarbeitende ein und meldet sich an seinem Wohnort an. ACHTUNG: wenn dies ein anderer Kanton ist, als wo die Bewilligung beantragt wurde, muss ein Kantonwechsel vorher beantragt werden.
  • Wenn Mitarbeitender bereits in der Schweiz wohnt, z.B. wegen Studium oder anderweitiger Tätigkeit: Antrag im Wohnsitzkanton des Mitarbeitenden, NICHT im Kanton wo Firma ihren Sitz hat. So sehen es die Kantone momentan.

Drittstaatenbürger im Homeoffice Schweiz und Ausländischer Arbeitsvertrag:

  • ANOBAG (Arbeitnehmende ohne beitragspflichtigen Arbeitgeber) und Entsendungen haben kein Anrecht auf eine Schweizer Arbeitsbewilligung. Dies gilt für Post-COVID.

Drittstaatenbürger im Homeoffice Ausland und Schweizer Arbeitsvertrag:

  • Brauchen keine Bewilligung für die Schweiz.
  • Business Meetings in der Schweiz; Drittstaatenbürger können 8 Tage / Jahr bewilligungsfrei in der Schweiz arbeiten.

EU / EFTA Bürger im Homeoffice Schweiz und Schweizer Arbeitsvertrag:

  • Anmeldung durch Arbeitnehmer am Wohnsitz.

EU / EFTA Bürger im Homeoffice Schweiz und ausländischer Arbeitsvertrag:

  • ANOBAG (wenn möglich); Anmeldung durch Arbeitnehmer am Wohnsitz.
  • Entsendungen haben kein Anrecht auf eine Schweizer Arbeitsbewilligung, ausser es kann begründet werden. Dies gilt für Post-COVID.

EU / EFTA Bürger im Homeoffice Ausland und Schweizer Arbeitsvertrag:

  • Brauchen keine Bewilligung für die Schweiz.
  • Business Meetings in der Schweiz; in Meldung, max. 90 Tage / Jahr / Person.

*Weitere Erläuterungen geben wir gerne telefonisch.

Für weitere Fragen zu diesem Thema steht Ihnen International HR Services AG gerne zur Verfügung.

Von Dagmar Richardson
7. Juli 2021

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