Selbständige Leistungserbringer (Handwerker, Consultants etc.)

Achtung bei selbständigen Leistungserbringern aus dem Ausland in der Schweiz

Haben Sie *selbständige Leistungserbringer / Dienstleister aus dem Ausland bei Ihnen arbeiten, dann sind Sie mit verantwortlich, dass diese folgende Dokumente haben und Sie sie bei Bedarf vorweisen können:

  • Ausdruck der kantonalen Meldebestätigung
  • Formular A1 (Bescheinigung über die anzuwendenden Rechtsvorschriften der sozialen Sicherheit)
  • Kopie des Auftrags/Werkvertrages oder eine schriftliche Auftrags- / Werkvertragsbestätigung (in einer Schweizer Amtssprache)

In der Schweiz besteht eine Kausalhaftung, d.h. die Einsatzfirma in der Schweiz muss alle Dokumente prüfen, ansonsten kann ihr Schwarzarbeit vorgeworfen werden, mit Bussen bis zu CHF 40’000.

*Selbständige Leistungserbringer / Dienstleister aus dem Ausland: Berater, Consultants, IT Entwickler, Handwerker etc.

Für weitere Fragen zu diesem Thema steht Ihnen International HR Services AG gerne zur Verfügung.

 

Von Dagmar Richardson
27. Februar 2017

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