Wann erlischt eine C Bewilligung?

Gemäss AIG (Ausländer und Integrationsgesetz) Art. 61 erlischt eine C-Bewilligung   6 Monate nach der Ausreise. Wie verhält es sich aber, wenn der Mitarbeitende seinen Lebensmittelpunkt ins Ausland verlegt und in der Schweiz eine Wohnung / ein Zimmer behält?

Gemäss einem Bundesgerichtsentscheid vom letzten Monat (Mai 2019) wurde folgender Fall nicht als Wegzug gesehen: Wenn der Mitarbeitende weiterhin in der Schweiz arbeitet und eine Wohnung / ein Zimmer behält. Dies sei nicht mit einem Verlassen der Schweiz gleichzusetzen, gemäss Schweizer Bundesgericht!

Zusammenfassung:
Die Verlegung des Hauptwohnsitzes ins Ausland und Beibehalt der Beschäftigung in der Schweiz erfordert eigentlich eine G Bewilligung. Gemäss diesem kürzlichen Bundesgerichtsentscheid kann jedoch der Mitarbeitende die C Bewilligung behalten, wenn er Wochenaufenthalter in der Schweiz bleibt. Der Arbeitgeber muss jedoch daran denken, dem Mitarbeitenden die Quellensteuern abzuziehen, trotz C Bewilligung.

Für weitere Fragen zu diesem Thema steht Ihnen International HR Services AG gerne zur Verfügung.

Von Dagmar Richardson
2. Juni 2019

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